
Ab 2027:
Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
Starten Sie durch – Ihr Weg zur Berufsfindung und Schulabschluss
Überblick
Das primäre Ziel der BÜA ist es, Schülerinnen und Schüler ohne oder mit Hauptschulabschluss bereits nach einem Schuljahr in ein passgenaues duales Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Schülerinnen und Schüler mit qualifizierendem Hauptschulabschluss, die einen Ausbildungsberuf anstreben, für den der mittlere Abschluss benötigt wird, können diesen erwerben und anschließend die passende (duale) Ausbildung beginnen. Hierzu findet eine enge Verzahnung zwischen Schulen, der Schulsozialarbeit, den Betrieben, der örtlichen Agentur für Arbeit und den Kammern statt.
Inhalte & Schwerpunkte
Weitere Informationen werden hierzu in Kürze folgen.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
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In der BÜA können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
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in das 9. Schuljahr einer allgemeinbildenden Schule versetzt wurden,
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noch keine duale Berufsausbildung absolviert haben,
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bei Schuljahresbeginn noch keine 18 Jahre alt sind (Stichtag: 01.08.),
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keinen Hauptschulabschluss ODER einen berufsorientierten Abschluss ODER einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss besitzen,
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noch keine Zweijährige Berufsfachschule/BÜA/Berufsvorbereitungsmaßnahme in einer anderen Fachrichtung länger als ein Jahr besucht haben,
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Schülerinnen und Schüler aus Intensivklassen und InteA-Klassen mit angemessenem Sprachniveau,
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Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Abschlüsse & Perspektiven
Weitere Informationen werden hierzu in Kürze folgen.
Organisation & Anmeldung
Weitere Informationen werden hierzu in Kürze folgen.

Ansprechpersonen
Schulsekretariat
Abteilungsleiterin Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung






